In der Luft stabilen Löschmittel
Das Inverkehrbringen von in der Luft stabilen Löschmittel sowie von Geräten oder Anlagen, die solche Löschmittel enthalten, ist in der Schweiz seit 01.01.1996 verboten. (Anhang 2.11 Ziffer 2.1 ChemRRV).
Dieses Inverkehrbringensverbot betrifft den Import, die Bereitstellung an Dritte und die Abgabe an Dritte wie z.B. Löschanlagen, welche das Löschmittels HFC-227ea (auch unter der Marke FM200 bekannt) enthalten.
Löschanlagen auf Fahrzeugen, welche bereits vor dem Inverkehrbringensverbot in Verkehr gesetzt wurden, können weiterhin gewartet werden.
Gemäss der Auskunft vom BAFU ist bei einem Weiterverkauf (Occasionshandel) von Fahrzeugen mit einer Löschanlage, welche in der Luft stabile Löschmittel enthält, die Löschanlage zu ersetzen.