ADR SDR Mindestanforderung Feuerlöscher


Nach ADR Artikel 8.1.4.1 muss jede Beförderungseinheit die kennzeichnungspflichtig ist für gefährliche Güter mit mindestens zwei Feuerlöscher für die Brandklasse A, B, C ausgerüstet sein. Die Mindestmenge aller Feuerlöscher richtet sich je nach Beförderungseinheit nach der höchstzulässigen Masse.

Siehe Grafik unten

ADR Beförderungseinheiten Feuerlöscher Kauf von Handfeuerlöscher Kaufen

Ab 3.5 Tonnen muss einer der beiden Feuerlöscher mindestens 6 kg aufweisen. Dieser dient vor allem bei Entstehungsbränden an Reifen oder technischen Ausrüstungsteilen des Fahrzeugs.

 

Alle unsere Feuerlöscher sind EN3 zugelassen und sind in unseren drei Landessprachen beschriftet (Deutsch, Französisch, Italienisch).

 

Achtung

Gemäss ADR müssen Beförderungseinheiten innerhalb der 1'000 Punkte Grenze (auch Freigrenze) mindestens einen 2 kg Handfeuerlöscher mitführen.