Üben an realitätsnahen Objekten
bringt mehr Sicherheit durch gut ausgebildete Mitarbeiter,
um Schaden an Leib, Leben und Sachwerten zu verhindern.
Diese Investition lohnt sich.
Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten
VUV SR 832.30 Art. 40.2 / Brandbekämpfung
1. Alarmanlagen und Feuerlöscheinrichtungen müssen leicht zugänglich, gut sichtbar als solche gekennzeichnet und betriebsbereit sein.
2. Die Arbeitnehmer sind in angemessenen Zeitabständen, in der Regel während der Arbeitszeit, über das Verhalten bei Bränden anzuleiten.
Theoretisches- und praktisches Training mit Instruktor SVEB Zertifiziert
Papierkorbbrand
Flüssigkeitsbrand
Spraydosenexplosion
Fettbrandexplosion
Auch wenn noch sosehr aufgepasst wird, es kommt immer wieder zur Brandentstehung. Zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Sicherheit und im eigenen Interesse, ist es notwendig und gefordert, dass die Mitarbeiter von Betrieben regelmässig geschult werden.
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter von schweren Verletzungen und sichern Sie Ihren Betrieb vor Bränden mit Brandschutzschulungen bei Ihnen vor Ort und auf Ihren Betrieb abgestimmt.
Gut ausgebildetes Personal ist im Brandfall in der Lage,
wirksam zu handeln, zu schützen und zu retten.
Brandfälle führen zu Produktionsausfällen, ungedeckten
Elementarschäden sowie teuren Betriebsunterbrüchen!
Infos unter www.bfb-cipi.ch